1. Das Nachtfischen ist in den Monaten Juni, Juli, und August nur mit gültiger Jahresbootskarte, Jahresuferkarte und Jahresjugendkarte erlaubt.
2. Die Erlaubnis beginnt am 1. Juni um 00 Uhr endet am 31 August um 24 Uhr.
3. Das Nachtfischen mit der Jugendkarte ( bis zum vollendeten 18 Lj.) ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
4. Vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenaufgang des folgenden Tages ist der Ausfang von insgesamt 3 Raubfischen (Hecht, Zander, Seeforellen) und 4 Karpfen oder 4 Maränen erlaubt. Im Setzkescher befindliche Fische zählen zum Tagesausfang.
5. Der Verkauf von Fischen ist nicht gestattet.
6. Das Boot muss während der Nacht beleuchtet sein.
7. Das Schleppen während der Nacht ist verboten.
8. Das verlassen der Fischerstangen (schlafen gehen) ist verboten.
9. Andere Personen, Anwohner ect. dürfen in der nächtlichen Ruhe nicht gestört werden.
10. Die Verwendung eines Echolotes ist weder am Tag noch in der Nacht erlaubt
11. Beim Fischen vom Boot am Tag ist das Boot mit einer weißen Flagge zu kennzeichnen.
12 Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Es wird darauf Aufmerksahm gemacht, dass Aufsichtsorgane berechtigt sind, Gebäckstücke, Boote und Transportmittel zu kontrollieren.
13. Das Mitfischen von Kindern( pro Erwachsener unter 14 Jahren mit einer Stange ist gestattet). Das Kind hat sich jedoch in unmittelbarer Nähe des Erwachsenen aufzuhalten. Vom Kind gefangene Fische zählen zum Tagesausfang des Erwachsenen.
Mindestmaße:
Hecht 55 cm
Zander 47 cm
Karpfen 35 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Bach oder Seeforelle 40 cm
Maränen 38 cm